Ratgeber
Autounfall gehabt – was tun?
Unfallstelle sichern, Schaden dokumentieren, Gutachter wählen: die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall – und wer Ihr Gutachten erstellt und bezahlt.
Checkliste
Die ersten Schritte nach dem Unfall
1. Unfallstelle sichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf 112.
2. Polizei rufen
Bei Verletzten, hohem Schaden, Streit über den Hergang oder Unfallflucht sollten Sie die Polizei (110) verständigen.
3. Daten austauschen
Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren – und Kontaktdaten von Zeugen.
4. Fotos machen
Unfallstelle, Fahrzeugpositionen und alle Schäden fotografieren, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.
5. Nichts unterschreiben
Geben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis ab. Sachlich bleiben genügt.
6. Gutachter beauftragen
Gutachter anfragenBei unverschuldetem Unfall wählen Sie Ihren Gutachter grundsätzlich selbst. Rufen Sie uns an – wir kommen zu Ihnen.
Fragen nach dem Unfall
Diese Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Sie geben einen ersten Überblick über die häufigsten Fragen.
Brauche ich nach einem Unfall einen Gutachter?
Bei größeren Schäden in der Regel ja: Nur ein Gutachten erfasst neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei Kaskoschäden regeln das Ihre Versicherungsbedingungen.
Darf ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?
Nein, nicht bei einem Haftpflichtschaden. Sie müssen sich grundsätzlich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.
Mein geparktes Auto wurde angefahren – wer erstellt das Gutachten?
Ist der Verursacher bekannt, können Sie wie bei jedem unverschuldeten Unfall einen eigenen Gutachter beauftragen. Bei Unfallflucht kommt je nach Vertrag Ihre Vollkasko in Betracht – zeigen Sie die Unfallflucht in jedem Fall bei der Polizei an.
Muss ich in Vorkasse gehen?
Bei einem unverschuldeten Unfall wird die Abrechnung der Gutachterkosten in der Praxis häufig direkt mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt. Wie das in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vor der Beauftragung.
Versicherung zahlt zu wenig – was tun?
Ein unabhängiges Gutachten hilft, Kürzungen nachvollziehbar zu prüfen. Bei rechtlichen Streitfragen empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
