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Kaskogutachten

Kaskogutachten für Teil- und Vollkaskoschäden

Hagel, Wildunfall, Glasbruch, Vandalismus oder selbst verschuldeter Unfall: Wir begutachten Kaskoschäden in Hamburg im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen.

Kaskoschaden

Wann die Kaskoversicherung zahlt

Ob Teil- oder Vollkasko greift, hängt von der Schadenursache und Ihrem Vertrag ab.

  • Teilkasko

    Zum Beispiel Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfälle.

  • Vollkasko

    Zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus – je nach Vertrag.

  • Versicherungsbedingungen

    Was genau versichert ist, regelt Ihr Vertrag. Wir richten die Begutachtung danach aus.

Gut zu wissen

Was beim Kaskogutachten anders ist

Anders als beim Haftpflichtschaden ist bei einem Kaskoschaden Ihre eigene Versicherung zuständig. Viele Versicherer beauftragen dafür eigene Sachverständige, und wer die Gutachterkosten trägt, regeln die Versicherungsbedingungen.

Sprechen Sie deshalb vor der Beauftragung mit Ihrer Versicherung – oder mit uns. Wir helfen Ihnen einzuschätzen, welche Dokumentation sinnvoll ist, und erstellen auf Wunsch ein unabhängiges Gutachten, etwa wenn Sie die Schadenhöhe der Versicherung prüfen lassen möchten.

  • Schaden zeitnah der Versicherung melden
  • Fotos vom Schaden machen
  • Nicht vor der Begutachtung reparieren
Beratung anfragen
Blick in den Motorraum eines Autos

Fragen zum Kaskogutachten

Wer zahlt das Kaskogutachten?

Das regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Häufig beauftragt der Versicherer selbst einen Sachverständigen. Ein eigenes Gutachten kann sinnvoll sein, wenn Sie die Schadenhöhe unabhängig prüfen lassen möchten.

Begutachten Sie auch Hagelschäden?

Ja. Wir dokumentieren Hagelschäden und kalkulieren die Reparatur, zum Beispiel per Ausbeultechnik oder Teileersatz.

Kaskoschaden? Wir beraten Sie.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – wir besprechen, wie Sie am besten vorgehen.