Haftpflichtgutachten
Haftpflichtgutachten nach einem unverschuldeten Unfall
Der Unfallgegner ist schuld? Dann wählen Sie Ihren Kfz-Gutachter grundsätzlich selbst. Wir dokumentieren Ihren Schaden für die gegnerische Versicherung.
Ihre Rechte
Unfallgegner ist schuld – was jetzt?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren Schaden ersetzen. Damit alle Positionen berücksichtigt werden, sollten Sie den Schaden unabhängig feststellen lassen.
Die Versicherung des Gegners bietet manchmal einen eigenen Gutachter an. Sie müssen sich darauf grundsätzlich nicht einlassen: Als Geschädigter können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
- Freie Wahl des Gutachters
- Gutachterkosten trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung
- Alle Schadenpositionen vollständig dokumentiert

Ihre Ansprüche
Was das Gutachten für Sie festhält
Ein Haftpflichtgutachten erfasst nicht nur die Reparatur, sondern alle Positionen, die Ihnen zustehen können.
Reparaturkosten
Vollständig kalkuliert, inklusive Ersatzteilen und Lackierung.
Wertminderung
Der merkantile Minderwert Ihres Fahrzeugs.
Nutzungsausfall
Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Gutachterkosten
Gehören bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.
Fragen zum Haftpflichtgutachten
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie sich grundsätzlich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter beschränken.
Wer zahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Die erforderlichen Kosten eines Sachverständigengutachtens trägt bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei sehr kleinen Schäden oder Mitverschulden kann das anders sein.
Versicherung zahlt zu wenig – was tun?
Ein unabhängiges Gutachten ist eine solide Grundlage, um Kürzungen nachvollziehbar zu prüfen. Bei rechtlichen Fragen empfiehlt sich zusätzlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
