Schadengutachten Hamburg
Schadengutachten für Ihr Auto in Hamburg
Unfall, Parkschaden, Vandalismus oder Hagel: Wir untersuchen Fahrzeugschäden fachgerecht, kalkulieren die Reparatur und ermitteln Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Was ist ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ist die sachverständige Feststellung eines Fahrzeugschadens. Es beschreibt, was beschädigt ist, wie der Schaden fachgerecht behoben werden kann und was das kostet. Damit ist es die Grundlage für jede Schadenregulierung – ganz gleich, ob eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung zahlt.
Wann ein Schadengutachten sinnvoll ist
- nach einem Verkehrsunfall mit sichtbarem oder vermutetem Karosserieschaden
- bei Park- und Rangierschäden, wenn der Verursacher bekannt ist
- nach Vandalismus, Hagel oder Sturm
- wenn unklar ist, ob sich eine Reparatur noch lohnt
Unser Vorgehen
Wir untersuchen das Fahrzeug, dokumentieren jeden Schaden mit Fotos und kalkulieren die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben. Hinweise auf verdeckte Schäden – etwa an Trägern, Achsteilen oder Sensoren – nehmen wir mit auf, damit später nichts übersehen wird.
Totalschaden
Reparieren oder ersetzen? Wiederbeschaffungs- und Restwert
Bei größeren Schäden stellt sich die Frage, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich noch lohnt. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung des Restwerts wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.
Wir ermitteln die dafür maßgeblichen Werte nachvollziehbar am Markt:
- Wiederbeschaffungswert: Preis eines vergleichbaren Fahrzeugs
- Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs
- Reparaturkosten und Reparaturdauer

Fragen zum Schadengutachten
Was ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten und Schadengutachten?
Ein Unfallgutachten ist ein Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall. Schadengutachten erstellen wir aber auch für Schäden ohne Unfallgegner, etwa nach Hagel, Vandalismus oder bei Kaskoschäden.
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gelten kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht verhältnismäßig ist. Hier genügt oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Bekomme ich beim Totalschaden das Geld für ein neues Auto?
Ersetzt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Beide Werte ermitteln wir im Gutachten.
Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
